Fachverein Öko-Kontrolle e.V.
DE-ÖKO-034

EU Kontrollen (In diesem Bereich ist unsere Zertifizierungsstelle nach DIN EN 45011 akkreditiert.)

Der Fachverein bietet nach Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (vorher VO (EWG) Nr. 2092/91) folgende Kontrollen an:

A-Kontrolle : Kontrolle von Öko-Landwirten


Eine Verdachtsprobenahme im Getreidefeld

B-Kontrolle : Kontrolle von Verarbeitern ökologischer Lebensmittel. In diesem Bereich kontrollieren wir auch Außerhausverpfleger wie Hotels und Gaststätten. Mehr


Kontrolle in der Firma Francia Mozzarella GmbH in Berlin

D – Kontrolle : Kontrolle von Betrieben die Produkte ganz oder teilweise durch Dritte herstellen lassen


Produkte der Gläsernen Meierei und der Immergut Molkerei

E-Kontrolle : Aufbereitungsbetriebe von Futtermitteln, Mischfuttermitteln und Futtermittelausgangserzeugnissen: In diesem Bereich kontrollieren wir neben Bio-Mischfutterherstellern auch Mineralstoffhersteller.

Handelskontrolle (H) : Kontrolle von Handelsunternehmen und Lageristen : Durch die VO (EG) Nr. 392/2004 DES RATES vom 24. Februar 2004 wurden Handelsunternehmen und Lageristen ab dem 01.07.2005 kontrollpflichtig. Unsere Kontrollstelle kontrolliert bereits mehrere reine Handelsunternehmen für Lebendvieh, Milch, Fleisch, Kräuter und andere Produkte. Im B-Kontrollbereich kontrollieren wir z.B. den Edeka Markt E neukauf Kerth in Husum (siehe unten). Mehr

K-Kontrolle : Kontrolle von Naturkosmetik und Naturwaren nach unserem privaten Standard mehr


Dokumente und Formulare zur Kontrolle allgemein

Sanktionskatalog nach EG Verordnung in allen Bundesländern (außer Bayern) : Hier

Sanktionskatalog nach EG Verordnung in Bayern (Stand 01.01.2009) : Hier

Hinweis: Die Wareneingangsprüfung muss in jedem Kontrollbereich durchgeführt und dokumentiert werden. Ein Merkblatt dazu finden Sie hier. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Formular Anmeldung zum Ökologischen Landbau

Formular Verkäuferbestätigung Gentechnik deutsch und englisch

Relevante Gesetze und Hinweise

20.06.11

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 590/2011 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern

02.05.11

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 426/2011 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

Hinweis :Verpflichtung der Kontrollstellen Ihr aktualisiertes Verzeichnis der zertifizierten Betriebe und deren Bescheinigungen (früher Zertifikate) im Internet bei Einhaltung der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG zu veröffentlichen. Um diesem zu entsprechen hat der Fachverein Öko-Kontrolle e.V. unter Abfrage seine Internetveröffentlichung bereits angepasst und wird die Durchführungsverordnung ab dem 01.01.13 voll umsetzen.

Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG schreibt u.a. im Punkt (28) vor:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten muß gegenüber den betroffenen Personen nach Treu und Glauben erfolgen. Sie hat den angestrebten Zweck zu entsprechen, dafür erheblich zu sein und nicht darüber hinauszugehen. Die Zwecke müssen eindeutig und rechtmäßig sein und bei der Datenerhebung festgelegt werden. Die Zweckbestimmungen der Weiterverarbeitung nach der Erhebung dürfen nicht mit den ursprünglich festgelegten Zwecken unvereinbar sein. (Siehe auch Artikel 5 (1)c))

Unter Abfrage wird nur das vorgeschriebene Verzeichnis gemäß Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 veröffentlicht und eine elektronisch gesicherte Kopie der Originalbescheinigung bereitgehalten.

Dies geschieht bis zum 01.01.13 nach den Veröffentlichungspflichten des Öko-Landbaugesetzes der BRD. Deshalb ist bis zum 01.01.13 die Veröffentlichung der Bescheinigung extra abhängig von der Zustimmung des betroffenen Betriebes. Ab dem genannten Termin ist die Veröffentlichung der Bescheinigung Pflicht. Einige Betriebe wollen Ihre Bescheinigung (Zertifizierungsdokument) entsprechend der EN 45011 direkt dem Anfrager übergeben. Das wichtige zertifizierte Sortiment ist bereits jetzt unter Abfrage prüfbar.

Eine Weiterverarbeitung (wie z.B. Lieferantenlisten, Automatisierte Versendungen an Abnehmer, Produktrecherchen u.a.) der personenbezogenen Daten über den oben genannten Zweck hinaus erfolgt nicht und ist auch nicht zulässig. Des weiteren erfolgt keine Übergabe/Verkauf der personengebundenen Daten zur Weiterverarbeitung an Dritte.

12.04.11

Arbeitsgruppe Ökologische Geflügelhaltung- Lösungsvorschläge für klärungsbedürftige Fragestellungen / 2. Runde: (Geflügelpapier 2)

08.04.11

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 344/2011 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

11.10.10

Beschluss der LÖK (Arbeitsgemeinschaft der für den ökologischen Landbau zuständigen Behörden der Bundesländer) über Fragen zur ökologischen Geflügelhaltung. (Geflügelpapier 1)

24.03.10 (Eingang 31.03.10)

SEHR Wichtig: VERORDNUNG (EU) Nr. 271/2010 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich des Logos der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion z.B. ist Neu: Die Anordnung der Code Nr. der Kontrollstelle soll im gleichen Sichtfeld auf der Verpackung sein und die Code Nr. ist geändert worden. Neue Code Nr. unserer Kontrollstelle Fachverein Öko-Kontrolle lautet : DE-ÖKO-034. Die Herkunftslandbezeichnung z.B. EU-Landwirtschaft muss gleich unter der Code Nr. stehen.
Das LOGO darf laut Merkblatt der EU vor dem 1.07.10 verwendet werden.
(28.04.10) Nach Auskunft der BLE Bonn darf die neue Code-Nummer der Kontrollstelle auch vorher verwendet werden.

EU Zeichen zum Runterladen.

EU Zeichen in vielen Formaten zum Runterladen vom EU Server



Merkblatt der EU : Hinweise und häufig gestellt Fragen finden Sie hier (in englisch)

12.11.2009

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1254/2008

29.09.09

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 05. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

05.08.09

VERORDNUNG (EG) Nr. 710/2009 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates im Hinblick auf Durchführungsvorschriften für die Produktion von Tieren und Meeresalgen in ökologischer/biologischer Aquakultur

20.01.2009

Bekanntmachung der Neufassung des Öko-Kennzeichengesetzes

15.12.2008

VERORDNUNG (EG) Nr. 1254/2008DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle / Hinweis : Hefe, Färben von Eiern und Umstellungsfutteranteil

08.12.2008

VERORDNUNG (EG) Nr. 1235/2008 DER KOMMISSION mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern

07.12.2008

Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28.06.07 über die ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der VO (EWG) 2092/91 / Hinweis: u.a. Kontrollpflicht und Kennzeichnung bei Außerhausverpflegung (Gaststätten)

29.09.08

VERORDNUNG (EG) Nr. 967/2008 DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. (Einführung des EU Bio-Logo's wird verschoben)

18.09.2008

VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2008 DER KOMMISSION vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (Datei ist ca. 1,5 Mbyte groß)

28.06.2007

Neue Öko-Verordnung 834/2007 . Sie ist ab 01.01.2009 gültig. U.a. Einbeziehung der Bio-Aquakultur, Veränderungen in der Bienenhaltung, Verarbeitung von Futtermitteln muss zeitlich oder räumlich getrennt sein, Änderungen in den Kontrollpflichten.

Verordnungen, Gesetze auf die z.T. verwiesen wird und/oder die mit gelten


Rückstandshöchstmengenverordnung

13.10.2003

VERORDNUNG (EG) Nr. 2003/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Düngemittel / Hinweis: auf diese Verordnung wird mehrfach verwiesen

01.10.2009

Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV)


Tierschutzgesetz

22.06.1988

VO (EG) Nr. 889/2008 Art. 27 c) Stoffe und Erzeugnisse gemäß der Definition in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 1 Absatz 2

Buchstabe c der Richtlinie 88/388/EWG des Rates (14), die gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 2 der

Richtlinie als natürlicher Aromastoff oder als Aromaextrakt gekennzeichnet sind;

Die zuständigen Behörden tagen regelmäßig über die Themen des ökologischen Landbaus. Das Ergebnis wird in den LÖK Protokollen zusammengefasst.

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