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Fachverein
Öko-Kontrolle e.V. |
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Aktuelles / News |
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02.09.2007 |
Aus aktuellem Anlass: Der Fachverein Öko-Kontrollen war an den Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Betrugsfall beteiligt. |
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Der Fachverein Öko-Kontrolle e.V. war an den Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Betrugsfall mit Eiern im Land Schleswig-Holstein beteiligt. Siehe auch die Presseerklärung der Staatanwaltschaft Kiel. Der Fachverein Öko-Kontrolle e.V. kontrolliert in Deutschland Landwirte, Verarbeiter und Händler und war seit seiner Gründung 1998 an den Ermittlungen zu mehreren Betrugsfällen, Verstößen und Verunreinigungsquellen beteiligt. Bei Verdacht auf Betrug übergeben wir laut Gesetz unsere Kontrollergebnisse immer an die Behörden / die Staatsanwaltschaft und sie führt dann die Ermittlungen. Das Kontrollverfahren läuft meist trotzdem weiter. Ergebnisse werden dann an die Behörden / Staatsanwaltschaft übergeben. Die absolute Mehrheit der Betriebe arbeitet regelkonform (gesetzeskonform). Laut Gesetz (siehe u.a. unten) sind Kontrollstellen zum Datenschutz verpflichtet. Deshalb können Kontrollstellen zu konkreten Fällen nur an bestimmte Personen Auskunft erteilen. In
der Kontrolle setzen wir nur festangestellte Ingeneure ein. Neben
einer Hauptkontrolle im Jahr werden am Risiko
orientierte,unangemeldete Stichprobenkontrollen durchgeführt.
Jedes Unternehmen wird dafür nach den gesetzlichen Vorgaben
und darüber hinaus nach Risiko eingestuft und in der
Datenbank mit einem Wert und einem Text erfasst. darüber hinaus werden z.B. u.a. auch der Wechsel der Kontrollstelle, Rückrufaktionen, Gerüchte und Anzeigen berücksichtigt. Der
Fachverein Öko-Kontrolle e.V. ist für alle Unternehmen
offen und kontrolliert Betriebe
nach VO (EWG) Nr. 2092/91 und zusätzlich nach den Standards
von Biopark, Demeter, Gäa und Naturland. Zusätzlich
bieten wir Kontrollen nach EurepGap
Standart an. Dabei werden wir durch unseren ehrenamtlichen
Sachverständigenbeirat
überwacht. Auszug aus der VO (EWG) Nr. 2092/91 Artikel
9 (7) Die Kontrollbehörde und die zugelassenen
Kontrollstellen nach Absatz 1 |
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