H I N W E I S
Der Betrieb hat sein noch gültiges Recht wahrgenommen, der Freigabe zum Herunterladen der Bescheinigung nicht zuzustimmen.
Ab dem 01.01.2013 ist die Veröffentlichung der Bescheinigung laut DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 426/2011 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2011 Pflicht.
Bitte
fordern Sie eine Kopie der gültigen Bescheinigung direkt beim
Betrieb an. Das Sortiment können Sie dann hier gegen
prüfen.
Fachverein Öko-Kontrolle e.V.
Fachverein Öko- Kontrolle e. V., DE-ÖKO-034, www.fachverein.de